Austrägalgerichtsbarkeit Bedeutung

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Austrägalgerichtsbarkeit

Austrägalgerichtsbarkeit Logo #42000 Unter Austrägalgerichtsbarkeit (latinisiert zu Austrag) verstand man im deutschsprachigen Raum seit dem 14. Jahrhundert eine Form der Schiedsgerichtsbarkeit, die für die Entscheidung von (zivilen) Rechtsstreitigkeiten zwischen (geistlichen und weltlichen) Reichsfürsten, freien Städten und Reichsrittern zuständig war. Als Instanz der (gütlich...
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