
Als A. werden alle Personen bezeichnet, die nicht über inländische Staatsangehörigkeit verfügen. A. haben entweder eine andere Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos. Sie unterliegen (mit Ausnahme der Sonderregelungen des A.-Rechts) den allgemeinen Gesetzen. In D beträgt der Anteil der ausländischen Bevölkerung 8,8% (2003). Seit dem EU-Ve...
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