
Eine Ausgabeermächtigung ist in der Kameralistik eine spezielle Form der Ermächtigung, die im Haushaltsplan ausgewiesen wird. Eine Ausgabeermächtigung erlaubt es einer öffentlichen Verwaltung Ausgaben zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
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