
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist einWerbungskosten-Pauschbetrag, der von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zum Abzug gebracht werden kann. Er beträgt seit dem 1.1.2004 (= Veranlagungszeitraum 2004) 920 € (zuvor: 1.044 €). Grundsätzlich können Werbungs...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Arbeitnehmer-Pauschbetrag, seit 1990 im Einkommensteuerrecht verankerter pauschaler Abzug für Werbungskosten bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Gem. § 9 a Einkommensteuergesetz können ohne Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit 920 € a...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.