Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime) begründet die Verpflichtung der Gerichte und Behörden, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde liegt, von Amts wegen zu untersuchen (Prinzip der materiellen Wahrheit). Der Amtsermittlungsgrundsatz ist eine Prozessmaxime im Strafprozess. Nach deutschem Recht m... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz
Mit Amtsermittlungsgrundsatz bezeichnet man den in den Verwaltungsverfahrensgesetzen geregelten Grundsatz, dass die Behörde im Verwaltungsverfahren den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt (§ 24 VwVfG). Vgl. mit Inquisitionsgrundsatz. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/amtsermittlungsgrundsatz.php