
Als Abonnentenversicherung bezeichnet man die Kombination eines Zeitungsabonnements mit zusätzlichen Versicherungsleistungen für den Abonnenten. == Ursprünge == Das historische Phänomen Abonnentenversicherung als kundendienstartige Leistungen der Verleger fand für Deutschland am 28. August 1890 in Leipzig seinen Ursprung. Mit derartigen Abonn...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abonnentenversicherung

mit dem Bezugsrecht einer Zeitschrift verbundene Versicherung, nur als Unfall- oder Sterbegeldversicherung zugelassen. Der Zeitschriftenverleger schließt gewöhnlich mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten seiner Abonnenten ab.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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