
english: dismissal Die Abberufung des Verwalters erfolgt ebenso wie seine Bestellung durch mehrheitliche Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung (§ 26 Abs. 1 WEG). Die Abberufung kann jedoch durch entsprechende Vereinbarung auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden. Im Übrigen gilt der mit dem Bestellungsbeschlus...
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