Suchen: Zahlbeitrag

  1. Zahlbeitrag
    Der Zahlbeitrag ist der tatsächlich vom Versicherungsnehmer zu zahlende Beitrag. Er kann unter Umständen vom Beitrag im Versicherungsschein abweichen, wenn z. B. in der Lebensversicherung eine Verrechnung der Überschussbeteiligung mit den Beiträgen vereinbart wurde.
    Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/40185


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