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Suchen: Urlaub

  1. Urlaub
    Urlaub, gesetzlich garantierte, bezahlte Freizeit, die dem Arbeitnehmer zur Wiederherstellung und Erhaltung seiner Arbeitskraft dienen soll. Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub für Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage im Jahr betragen. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzliche...
    Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/40014

  2. Urlaub
    Arbeits- bzw. dienstfreie Zeit, die zur Erholung eines Mitarbeiters und zur Wiederherstellung seiner Arbeitskraft dienen soll. Die Abwesenheitsart Urlaub kann als bezahlte oder als nicht bezahlte Abwesenheit definiert werden.
    Gefunden auf http://web.urz.uni-heidelberg.de/saphelp

  3. Urlaub
    Wer seinen Urlaub in einem Land verbringt, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, hat Anspruch auf den Leistungsumfang der ausländischen Krankenkasse. Jedoch nur, wenn er den Auslandsberechtigungsschein verwendet. Es kommt häufig vor, daß dieser von den Ärzten nicht akzeptiert wird. Für Lä...
    Gefunden auf http://www.versicherungsnetz.de/Onlinele

  4. Urlaub
    In vielen Fällen ist es möglich die Katze mitzunehmen, man sollte sich aber überlegen ob dies sinnvoll ist. Katzen fühlen sich in ihrer vertrauten Umgebung sicherer. Ist es nicht möglich die Katze von einem Freund, Nachbarn etc. versorgen zu lassen, so sollte man darauf achten die vertrauten Ge...
    Gefunden auf http://miau.de/lexikon/u1.htm

  5. Urlaub
    [Begriffsklärung] - Urlaub bezeichnet: Urlaub ist der Familienname folgender Personen: ...
    Gefunden auf http://de.wikipedia.org/wiki/Urlaub_(Beg

  6. Urlaub
    Urlaub (in der Schweiz: Ferien) ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter, Soldat oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die drei erstgenannten Personengruppen be...
    Gefunden auf http://de.wikipedia.org/wiki/Urlaub

  7. Urlaub
    ist ursprünglich allgemein eine Erlaubnis, seit dem 19. Jh. meist bezahlte arbeitsfreie Arbeitszeit. Der Umfang von U. ist in besonderen Gesetzen, Tarifverträgen und Einzelverträgen geregelt und umfasst meist 4 bis 6 Wochen im Jahr.
    Gefunden auf http://koeblergerhard.de/zwerg-index.htm

  8. Urlaub
    Der Urlaub ist eine mindestens einen Tag andauernde freiwillige und geplante Unterbrechung der Arbeit. (Einer der in mindestens einer Woche des Jahres 2003 am häufigsten verwendeten Begriffe in deutschen Suchmaschinen) (Einer der 2004 am häufigsten verwendeten Begriffe in deutschen Suchmas...
    Gefunden auf http://quality.de/lexikon/urlaub.htm

  9. Urlaub
    Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer unter Fortbezahlung seines Arbeitsentgeltes von seiner Arbeitspflicht befreit ist. Die freie Zeit muss der Erholung dienen. Nach den Bestimmungen des Bundesurlaubgesetztes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. ...
    Gefunden auf http://rechtslexikon-online.de/Urlaub.ht

  10. Urlaub
    Urlaub, Familiennamenforschung: ûbername zu mittelhochdeutsch urloup »Erlaubnis, besonders die Erlaubnis zu gehen; Verabschiedung, Abschied«. Die Bedeutung »zeitweilige Freistellung vom Dienst oder von der Arbeit, Ferien« hat sich erst in der Neuzeit entwickelt.
    Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/42134

  11. Urlaub
    . Nach § 4 des KolBG. vom 8. Juni 1910 erläßt der RK. die Vorschriften über den U. der Kolonialbeamten und ihre Stellvertretung, sowie über die während des Urlaubs zu gewährenden Gebührnisse. Für Kiautschou hat der RK. demgemäß die U.ordnung vom 15. Juni 1900 (VBl. für Kiautschou S. 15) erlassen. Fü...
    Gefunden auf http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfu

  12. Urlaub
    Urlaub (mhd. urloubede, urloup, urlob = die Erlaubnis [zu gehen], Verabschiedung, Abschied; lat. licentia, venia). Das Wort bezeichnete im MA. verschiedene Ausnahmeregelungen von bestehenden rechtl. Verpflichtungen oder Gepflogenheiten, etwa die Erlaubnis zum Warenverkauf außerhalb der festgesetzten...
    Gefunden auf http://www.mittelalter-lexikon.de/

  13. Urlaub
    Der Urlaub, insbesondere der Sommerurlaub, gilt als eine Zeit, in der besonders leichtfertig Flirts und Beziehungen eingegangen werden. Daraus entstehen manchmal auch sexuelle Beziehungen und gar nicht selten auch Seitensprünge. Auch Paare, die in festen Beziehungen leben, erneuern manchmal im Urlau...
    Gefunden auf http://www.lechzen.de/Lexikon/Urlaub

  14. Urlaub
    In deinem Ausbildungsvertrag kannst du nachlesen, wie viel Urlaub du hast. Laut Gesetz bekommen unter 18-jährige Azubis 25, unter 17-jährige 27 und unter 16-jährige 30 Werktage Urlaub. Volljährige haben Anspruch auf 24 Werktage. Natürlich kann es sein, dass du mehr Urlaub bekommst, weniger darf es aber nicht sein.
    Gefunden auf http://www.planet-beruf.de/Lexikon.24.0.

  15. Urlaub
    Urlaub (Beurlaubung), die zeitweilige und vorübergehende Entbindung von dienstlichen Geschäften. Das Urlaubswesen ist, soweit es die Beamten und Militärpersonen angeht, durch besondere Dienstvorschriften geordnet, so z. B. für die deutschen Reichsbeamten durch Verordnung vom 2. Nov. 1874. Zum Ei...
    Gefunden auf http://www.retrobibliothek.de/retrobib/s

  16. Urlaub
    • Gewährung von grundsätzlich bezahlter Freizeit während eines Arbeits- oder sonstigen Dienstverhältnisses, regelmäßig im Sinn von Erholungsurlaub verstanden (bei anderer Freistellung, z. B. Teilnahme an Familienfeiern, kann Sonderurlaub gewährt werden) . Anspru...
    • Ur¦laub [m. 1 ] a...
      Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/42303


  17. Urlaub
    Auf Gesuch hin bewilligte bezahlte oder unbezahlte Dienstabwesenheit. [Arbeit & Beruf]
    Gefunden auf http://www.enzyklo.de/Begriff/Urlaub

  18. Urlaub
    Zeitraum ausserhalb der Vollzugsinstitution,der einer eingewiesenen Person aus besonderen Gründen,zur Vorbereitung der Entlassung und zur Pflege der Beziehungen zur Aussenwelt gewährt werden kann. [Jura]
    Gefunden auf http://www.enzyklo.de/Begriff/Urlaub

  19. Urlaub
    Urlaub, der aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hervorgegangene Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts bei aufrechtem Arbeitsvertrag. Nahezu alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht, haben nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) 1976 für jedes Arbeitsjahr Anspru...
    Gefunden auf http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.u/u92

  20. Urlaub
    (Human Resources) Als Urlaub bezeichnet man die Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer nicht mit Tätigkeit für den Arbeitgeber verbringt und trotzdem bezahlt bekommt. Die Zahl der Urlaubstage wird im Arbeitsvertrag vereinbart und kann von der Betriebszugehörigkeit abhängen...
    Gefunden auf http://www.onpulson.de/lexikon/5124/urla

  21. Urlaub
    Ferien , Freizeit
    Gefunden auf http://www.openthesaurus.de/synonyme/Url


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23. Mai 2012

Was heute geschah:
Die Schlacht von Heiligerlee in der heutigen niederländischen Provinz Groningen am 23. Mai 1568 fand zu Beginn des Achtzigjährigen Krieges statt, der mit dem Westfälischen Frieden endete und zur Unabhängigkeit der Niederlande führte. Die niederländische Truppe von Willem van Oranje, geführt von Ludwig van Nassau, verschlug bei der Schlacht von Heiligerlee die spanische Truppe von Johann von Ligne (Graf von Arenberg). Arenberg beabsichtigte auf mehr Verstärkung zu warten, ließ sich jedoch dazu verführen, die Kavallerie zu verfolgen, die jedoch das spanische Heer auf den Weg zwischen den Hügeln lockte. Das spanische Heer kam hierbei in ein sumpfiges Gebiet zwischen den Hügeln zurecht, wo sie zu einer leichten Beute für die Artillerie von Ludwig wurden. mehr lesen

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