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Suchen: Ehevertrag

  1. Ehevertrag
    Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung. Ein Ehevertrag ist – nach deutschem Recht – nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, anderenfalls ist der Vertrag formnichtig. Da ein Ehevertrag weitrei...
    Gefunden auf http://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag

  2. Ehevertrag
    ist der zur besonderen Gestaltung der abänderbaren ehelichen Rechtsverhältnisse geschlossene Vertrag zwischen den Eheleuten. Er betrifft hauptsächlich das Ehegüterrecht. Er wird schon in den hochmittelalterlichen Städten häufiger, bleibt aber insgesamt auf vermögende Menschen beschränkt.
    Gefunden auf http://koeblergerhard.de/zwerg-index.htm

  3. Ehevertrag
    Ehegatten können das für sie geltende eheliche Güterrecht durch einen Ehevertrag regeln. Der Ehevertrag kann sowohl vor wie nach der Eheschließung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar geschlossen werden. Minderjährige Ehegatten können einen ...
    Gefunden auf http://rechtslexikon-online.de/Ehevertra

  4. Ehevertrag
    Ehevertrag, Vertrag, durch den Ehegatten oder Verlobte ihre güterrechtlichen Verhältnisse abweichend vom gesetzlichen Güterstand regeln (eheliches Güterrecht); der Ehevertrag kann z. B. im Verzicht auf den Versorgungsausgleich auch Vereinbarungen für eine etwaige Ehescheidung enthalten. Der Ehevertr...
    Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/42134

  5. Ehevertrag
    Die Ehe an sich ist ein Vertragsverhältnis - doch bis zur Einführung des 'Bürgerlichen Gesetzbuches' musste der Inhalt der Ehe vertraglich geregelt werden. Dabei ging es in erster Linie um die Vermögensverhältnisse, die Höhe des Nadelgeldes, die Höhe und Verwendung der Mitgift und ähnliche Fragen. F...
    Gefunden auf http://www.lechzen.de/Lexikon/Ehevertrag

  6. Ehevertrag
    Ehevertrag (Heiratsbrief, Ehebrief, Ehepakten, Eherezeß, Pactum sponsalium, Sponsalium, Pacta dotalia), ein zwischen Brautleuten errichteter Vertrag, in welchem sie sich die Ehe versprechen und die vermögensrechtlichen Verhältnisse sowohl für die Dauer der Ehe als auch für die Zeit nach Auflösung derselben festsetzen.
    Gefunden auf http://www.retrobibliothek.de/retrobib/s

  7. Ehevertrag
    • (Ehekontrakt) Vertrag zur Regelung der güterrechtlichen (eigentums- und vermögensrechtlichen) Verhältnisse der Ehegatten, durch den vor, bei oder nach Eingehung der Ehe vom gesetzlichen Güterstand oder vom bisher vereinbarten Güterstand im Ganzen oder im Einzelnen abgewichen ...
    • E¦h...
      Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/42303


  8. Ehevertrag
    Höchstpersönlicher und formbedürftiger Vertrag zwischen Brautleuten oder Ehegatten,durch welchen sie ihre güterrechtlichen Verhältnisse abweichend vom ordentlichen,bisherigen oder gegebenenfalls ausserordentlichen Güterstand ordnen. [Jura]
    Gefunden auf http://www.enzyklo.de/Begriff/Ehevertrag


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21. Mai 2012

Was heute geschah:
Die FIFA wurde am 21. Mai 1904 in Paris gegründet. Als Gründerväter gelten der Niederländer Carl Anton Wilhelm Hirschmann und der Franzose Robert Guérin. Gründungsmitglieder waren die nationalen Fußballverbände der Schweiz, Dänemarks, Frankreichs, der Niederlande, Belgiens und Schwedens, wobei die Gründungsmitglieder in einigen Fällen nicht den heute existierenden Verbänden entsprachen, sowie Spanien, allerdings nicht durch einen Verband, sondern vom Madrid Football Club (dem heutigen Real Madrid) vertreten. Der Deutsche Fußball-Bund trat der FIFA noch am Gründungstag telegrafisch bei. In den nächsten Jahren kamen weitere nationale Verbände hinzu. Der erste große internationale Fußballwettbewerb fand während der Olympischen Sommerspiele 1908 in London statt. mehr lesen

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