
Amtsgericht, erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Das Amtsgericht ist in Dezernate für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten (siehe Zivilprozess) und für Strafrecht (siehe Strafprozess) aufgeteilt. Gegenstand der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sind Schadensersatzklagen, Werkverträge, Familien-...
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Unterste Stufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit in D.
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http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=1KF80G

Mit Amtsgericht wird die unterste Stufe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bezeichnet. Siehe für weiteres unter Amtsgericht, Zivilsachen, Amtsgericht, Strafsachen. Jedes Amtsgericht besteht aus verschiedenen Abteilungen.
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http://www.lexexakt.de/glossar/amtsgericht.php

(das ~) des -es, plur. die -e. 1) Dasjenige Gericht, worin der Amtmann den Vorsitz hat, in Obersachsen auch schlechthin das Amt. 2) In den Niedersächsischen Städten, ein Gericht über die Angelegenheiten der Handwerksämter.
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Das Amtsgericht ist in Deutschland neben dem Landgericht (und selten dem Oberlandesgericht) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In der Schweiz ist Amtsgericht der Name der ersten Gerichtsinstanz in den Kantonen Luzern und Solothurn; zu dieser siehe den Artikel Bezirksgericht. == Leitung des Amtsgerichts == Die meisten Amtsgericht...
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http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht

I für den Umfang eines Amtes eingesetztes Gericht II räumlicher Bezirk dieses Gerichts III Handwerks- und Zunftgericht
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http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&ter

ist das seit der frühen Neuzeit partikular für den Umfang eines -> Amtes (Verwaltungsbezirkes) eingerichtete -> Gericht, das durch das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz 1877/9 zum einheitlichen Eingangsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestimmt wird.
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http://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
(AG) Nach der Gerichtshierarchie unterstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es wird regelmäßig mit 'AG' abgekürzt. Seine wesentliche Zuständigkeit ergibt sich aus den Paragrafen 23 bis 58 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Es ist zumeist...
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http://rechtslexikon-online.de/Amtsgericht_AG.html

Amtsgericht, unterstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Die Amtsgerichte sind mit mehreren Richtern (Amtsbezeichnung »Richter am Amtsgericht«) besetzt, die in Zivilsachen als Einzelrichter entscheiden. In Strafsachen ist der Strafrichter als Einzelrichter oder das...
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(District Court) Die Basisebene der (deutschen) Gerichtsbarkeit. In der Regel gibt es in jedem Landkreis ein Amtsgericht. Hier werden diverse allgemeine Rechtsvorgänge und viele Gerichtsverfahren (Strafverfahren, Zivilverfahren) in erster Instanz abgewickelt. Dem A. sind zu diesem Zweck auch das z.B. Grundbuchamt, das ...
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http://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=A&id=29471&page=1
- Amts¦ge¦richt [n. 1 ] unterste Instanz der deutschen Gerichtsbarkeit
- unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit , Entscheidung durch Einzelrichter oder Rechtspfleger , in Strafsachen unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter auch als kollegiales Schöffengericht . Das Amtsgericht war als Gericht für die Rechtsangelegenheiten des ...
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(Abkürzung: AG) In bürgerlichen Streitigkeiten und Strafsachen bildet das AG in der Regel die unterste Stufe im Gerichtsaufbau (1. Instanz), das heißt, das Verfahren beginnt dort. Die Zuständigkeit des AGs beurteilt sich in Zivilsachen und Strafsachen unterschiedlich:
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